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Explosionsartige Zunahme schwerer Impfnebenwirkungen

https://tkp.at/2024/11/01/piloten-ploetzlicher-tod-und-viele-beeintraechtigungen-und-krankheiten-dank-impfpflicht/

https://fassadenkratzer.de/2024/11/25/theresia-die-arzte-die-mitgemacht-haben-haben-alle-blut-an-den-handen/#more-15866


Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert und der Analyst Tom Lausen haben am heutigen Montag zur Pressekonferenz in Berlin geladen. Zentrales Thema war die Auswertung offizieller Daten, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) übermittelt worden waren. Hierzu hatte Sichert am 27. Oktober 2022 unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz eine schriftliche Anfrage an die KBV gestellt und um Herausgabe bestimmter ICD-10-Codes ersucht. Hinter diesen Schlüsseln verbergen sich Diagnosen, die von Hausärzten oder Krankenhäusern bei der Behandlung ihrer Patienten gestellt und anschließend an die jeweiligen Krankenkassen übermittelt werden. Bei der KBV werden die Daten von rund 72 Millionen gesetzlich versicherten Bundesbürgern erfasst.

Auf dieser Seite wurde bereits mehrfach über die explosionsartige Zunahme schwerer Impfnebenwirkungen seit Anfang 2021 berichtet. Im Exklusiv-Interview mit Boris Reitschuster konnte Lausen im August 2022 aufzeigen, dass dieser dramatische Anstieg unmöglich durch Zufall zu erklären ist. Bei der aktuellen Datenerhebung konzentrierten sich Sichert und Lausen jedoch insbesondere auf die Todesfälle infolge der sogenannten „Impfung“. Konkret ging es dabei um die bei der KBV angefragten ICD-10-Codes R96.0, R96.1, R98 und R99. Hierbei handelt es sich um folgende Diagnosen:
R96.0 = Plötzlich eingetretener Tod
R96.1 = Todeseintritt innerhalb von weniger als 24 Stunden nach Beginn der Symptome, ohne anderweitige Angabe
R98 = Tod ohne Anwesenheit anderer Personen
R99 = Sonstige ungenau oder nicht näher bezeichnete Todesursachen

Diese ICD-10-Codes lassen zunächst keinerlei Rückschlüsse auf Alter, Geschlecht, mögliche Vorerkrankungen oder ähnliche Informationen über die jeweiligen Patienten zu. Man kann diese Daten aus dem Jahr 2021 jedoch mit jenen aus den Vorjahren vergleichen, und genau das haben Martin Sichert und Tom Lausen getan. Laut KBV sind in den Jahren 2016 bis 2020 in Deutschland pro Tag durchschnittlich 13 bis 18 Menschen verstorben, bei denen als Todesursache eine der vier oben genannten Diagnosen gestellt worden ist. Im Jahr 2021 waren im Schnitt hingegen 97 Todesopfer zu beklagen und im 1. Quartal 2022 sogar 104.
Eine besonders starke Zunahme der Todesfälle war bei den ICD-10-Codes R96.1 (plus 1.474 Prozent) und R96.0 (plus 1.004 Prozent) zu verzeichnen. Aber auch der Anstieg bei den ICD-10-Codes R98 (plus 640 Prozent) und R99 (plus 270 Prozent) liegt in einem Bereich, den seriöse Statistiker kaum durch Zufall erklären werden. Bei den kumulierten Impfnebenwirkungen wurden von der KBV im Jahr 2021 knapp 2,5 Millionen Fälle erfasst, also ziemlich genau der Wert,

der von dem daraufhin geschassten BKK Provita-Chef Andreas Schöfbeck bereits im Frühjahr 2022
 als untere Grenze der wahrscheinlichen Dunkelziffer ausgewiesen worden war. Zum Vergleich: In den Jahren 2016 bis 2020 lag dieser Wert ausweislich der von der KBV übermittelten Daten jeweils im fünfstelligen Bereich.
Unter dem Strich ergibt sich bei diesen kumulierten Impfnebenwirkungen eine Zunahme um rund das 30-fache.
Politik verstößt gegen geltendes Gesetz
Die Art und Weise, wie sich die Politik in Deutschland gegen die Erhebung kritischer Daten zu schweren bis tödlichen Impfnebenwirkungen wehrt, ist inzwischen fast schon legendär. Dabei scheuen sich die KBV und die Bundesregierung auch nicht davor, gegen geltendes Gesetz zu verstoßen. Nach Paragraf 13 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind die Kassenärztlichen Vereinigungen unter anderem dazu verpflichtet, sämtliche mit Impfungen in Verbindungen stehende Verdachtsmeldungen an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu übermitteln. Entweder ist dies nicht geschehen oder das PEI hat die erhaltenen Daten und deren Bedeutung schlicht ignoriert.
Auf eine schriftliche Anfrage, ob eine oder mehrere der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen mit dem PEI Gespräche über die „Nichteinhaltung von Paragraf 13 Absatz 5 IfSG“ geführt hätten, erhielt der AfD-Abgeordnete Kay-Uwe Ziegler am 2. Mai 2022 vom Parlamentarischen Staatssekretär Edgar Franke (SPD) folgende Antwort: „Nein, bislang fanden keine Gespräche der Kassenärztlichen Vereinigungen hinsichtlich der Datenübermittlung nach Paragraf 13 Absatz 5 IfSG mit dem Paul-Ehrlich-Institut statt.“
Und dann gibt es da noch das Arzneimittelgesetz (AMG), bei dessen Beachtung die sogenannten mRNA-„Impfstoffe“ überhaupt keine Zulassung hätten bekommen dürfen bzw. längst wieder vom Markt genommen werden müssen. In Paragraf 69 AMG heißt es dazu: „Die zuständigen Behörden treffen die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen. Sie können insbesondere das Inverkehrbringen von Arzneimitteln oder Wirkstoffen untersagen, deren Rückruf anordnen und diese sicherstellen, wenn …
3. dem Arzneimittel die therapeutische Wirksamkeit fehlt,
4. der begründete Verdacht besteht, dass das Arzneimittel schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen,
5. die vorgeschriebenen Qualitätskontrollen nicht durchgeführt sind …“

Die derzeit zugelassenen „Impfstoffe“ wurden vor ihrer Inverkehrbringung nachweislich nicht darauf getestet, ob sie Ansteckungen verhindern können. Das negative Risiko-Nutzen-Verhältnis wurde auch vor der Veröffentlichung der aktuellen KBV-Daten schon mehrfach belegt. Und wer noch Fragen zu den „Qualitätskontrollen“ dieser „Impfstoffe“ hat, dem seien die Zulassungsstudien zu den BA.4- und BA.5-Präparaten ans Herz gelegt, die an acht Mäusen erprobt wurden.